Rechtlage heute

Die Rechtslage bei der Produktion von Fleisch- und Wurstwaren ist heute durch deren Integration in das Europäische Rechtssystem geprägt. In der EU gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren regeln, um die Lebensmittelsicherheit, den Verbraucherschutz und die Tiergesundheit zu gewährleisten. Ein zentrales Element ist die „Allgemeine Lebensmittelsicherheitsverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), die die Grundprinzipien für die Lebensmittelsicherheit festlegt und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure entlang der Lebensmittelkette definiert.

Die spezifischen Vorschriften für Fleisch- und Wurstwaren können in verschiedenen EU-Rechtsakten enthalten sein:

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene: Diese Verordnung legt die allgemeinen Hygieneanforderungen für Lebensmittelunternehmen fest, einschließlich derjenigen, die Fleisch- und Wurstwaren produzieren.

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über besondere Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs: Diese Verordnung enthält spezifische Hygieneanforderungen für Betriebe, die Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen. Sie regelt Aspekte wie die Schlachtung von Tieren, die Verarbeitung von Fleisch, die Kennzeichnung und die Aufzeichnungen.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel: Diese Verordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel, einschließlich Fleisch- und Wurstwaren, klar, verständlich und korrekt auf dem Etikett angegeben werden müssen.

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe: Diese Verordnung regelt die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, einschließlich Wurstwaren, um sicherzustellen, dass sie sicher sind und den Verbrauchern nicht schaden.

Diese Verordnungen werden von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt und von den zuständigen Behörden überwacht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielt eine wichtige Rolle bei der wissenschaftlichen Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Lebensmitteln.

Deutsche Besonderheit - Deutschland ist das Land der Wurst

In Deutschland ist die Auslegung und Rechtsprechung auch traditionell durch die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse“ geprägt. Diese haben eine lange Tradition und beschreiben teilweise detailliert den Status Quo der deutschen Landschaft an Wurstprodukten sowie im wesentlichen die daraus resultierenden Verbrauchererwartungen.

Nach mehreren Jahrzehnten Stillstand und einigen Jahren intensiver Diskussion wurden die Leitsätze neu erstellt und im Frühjahr 2022 neu veröffentlicht.

Achtung! Hinweis!

Da sich die Rechtslage im Laufe der Zeit ändern kann, insbesondere aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, technologischer Entwicklungen und Veränderungen in den Verbrauchererwartungen, gibt es keine Rechtssicherheit ausgehend von den Inhalten dieser Website!

Wenn Sie aktuelle und genaue Informationen zur Rechtslage bei der Produktion von Fleisch- und Wurstwaren wünschen, empfehle ich Ihnen, sich an aktuelle juristische Quellen oder offizielle Behörden der EU oder Ihres Landes zu wenden.